Fakten und Termine zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007):
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Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Ähnlich der bekannten Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten, soll der künftige Käufer oder Mieter eine objektive Information über den hohen oder niedrigen Energiebedarf eines Gebäudes erhalten.
Der Gesetzgeber erwartet mit der Einführung der neuen Energieeinsparverordnung die Kenntlichmachung von Gebäuden mit schlechten Energiekennwerten und in dessen Folge, die Motivation der Gebäudeeigentümer zur energetisch wirksamen Modernisierung.
Ab wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
- Wohngebäude bis Baujahr 1965 benötigen den Energieausweis seit 01.07.2008
- Alle anderen Wohngebäude benötigen den Energieausweis seit 01.01.2009
- Nichtwohngebäude benötigen den Energieausweis ab 01.07.2009
Wer benötigt welchen Energieausweis?
- Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen (mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 errichtet und seit dem nicht nach den Mindestforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden) benötigen den aufwändigeren Bedarfsausweis
- Wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beantragen möchte, benötigt ebenfalls einen Bedarfsausweis
- In allen anderen Fällen hat ein Gebäudeeigentümer die Wahl zwischen dem preiswerten Verbrauchs- und dem aufwändigen Bedarfsausweis
Grundsätze:
- Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Energiekennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden!
- Ein Energieausweis dient lediglich der Information und soll Gebäudeeigentümer zur energetischen Modernisierung motivieren!
- Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf die Vorlage des Energieausweises.
- Nur gegenüber neuen Kauf- oder Mietinteressenten besteht Vorlagepflicht.
- Bei Nichtvorlage und möglicher Anzeige durch den Interessenten, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,00€
Geltungsdauer von Energieausweisen:
- Beide Energieausweis-Varianten (auch die bis zum 30.09.08 ausgestellten Verbrauchsausweise) gelten 10 Jahre
- Nach baulichen Veränderungen im Sinn der EnEV ist ein neuer Ausweis notwendig
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(Stand Mai 2008)